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vom 10.12.12

Amtliche Bekanntmachung

Winterdienst und Schneeräumung in Butzbach und den Stadtteilen

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Butzbach über den Winterdienst haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege vor Ihrem Grundstück in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen keine Gehwege vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Bei Eisglätte sind die Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von 2 m abzustumpfen. Die Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr; bei Schneefall und Eisglätte ist eine unverzügliche Beseitigung durchzuführen.

An alle Grundstückseigentümer geht die dringende Bitte, diese Bestimmungen zu beachten, damit insbesondere gehbehinderte und ältere Personen durch Schnee- und Eisglätte nicht gefährdet werden.

Es wird erwartet, dass die Räumung der Bürgersteige und die Beseitigung der Schnee- und Eisglätte als selbstverständliches Gebot der Rücksichtnahme von allen Verpflichteten beachtet wird.

 Der Magistrat der Stadt Butzbach
- FD 102 Sicherheit und Ordnung -


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