Zulassungsstelle
Die Kfz-Zulassungsstelle ist ab dem 02. April 2012 im Bürger-Service-Zentrum der Stadtverwaltung Butzbach im Landgrafenschloß untergebracht. Der Zugang erfolgt über die Stirnseite des Ostflügels und ist extra ausgeschildert.
Eine zügige Bedienung ist gewährleistet, damit Ihnen keine unnötigen Wartezeiten entstehen.
Ansprechpartner der Zulassungsstelle
Gemeinsame Telefonnummer: Tel. 995 - 311
(zulassungsstelle(at)stadt-butzbach.de)
Fax: 995 - 142
Geänderte Öffnungszeiten der Zulassungsstelle
Aus organisatorischen Gründen werden die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Butzbach ab Mittwoch, dem 02. Mai geändert.
Die neuen Öffnungszeiten sehen Sie rechts!
Bestimmungen für die Vorführung von Fahrzeugen
- Gebrauchtfahrzeuge mit einem Zeitwert von über 30.000 €, bei denen es sich um einen Halterwechsel mit gleichzeitigem Wechsel des Zulassungsbehördenbezirkes handelt und die HU länger als sechs Monate zurück liegt.
- Diese 30.000 € -Zeitwert-Regelung betrifft auch gebrauchte Fahrzeuge neueren Datums, bei denen noch keine Hauptuntersuchung erforderlich war.
- Neufahrzeuge mit TÜV-Gutachten nach § 21
- Ausfuhr-/Exportkennzeichen sind vor der Zulassung vorzuführen wenn die letzte Hauptuntersuchung länger als 6 Monate zurück liegt bzw. noch keine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.
Serviceangebot
- Zulassung eines Neufahrzeuges
- Wiederzulassung auf gleiche Halterin / gleichen Halter
- Stilllegung und Löschung eines Fahrzeuges
- Ausstellung eines Fahrzeugscheines bzw. Ersatzfahrzeugbriefes bei Verlust
- Änderung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel, Namensänderung oder technischen
- Fahrzeugänderungen
- Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen
- Erwerb einer neuen Plakette
- Meldung verlorener oder gestohlener Kennzeichen
- Zulassung eines Ausfuhrkennzeichens
- Die Zulassung von Importfahrzeugen (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge) ist nur beim Fachdienst Verkehr, Europlatz, 61169 Friedberg, Gebäude A, 3. Stock möglich.
- Die Zulassung von Neufahrzeugen mit ausgestellter Zulassungsbescheinigung Teil II von einer Zulassungsbehörde ist nur beim Fachdienst Verkehr, Europaplatz, 61169 Friedberg, Gebäude A, 3. Stock möglich.
Wetteraukreis
Benötigte Unterlagen rund um Auto & Vekehr finden Sie hier.
Anmelden eines Fahrzeugs
In Hessen ist ab dem 01.01.2004 für die Zulassung eines Fahrzeuges eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erforderlich.
Die Zulassung erfolgt nur dann, wenn eine Lastschrifteinzugsermächtigung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben ist. Es muss der Name und die Anschrift des Kfz-Halters angegeben werden. Ebenso muss die Bankleitzahl, die Kontonummer und der Name des Kreditinstituts angegeben werden.
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Öffnungszeiten ab 02.05.2012
- Montag bis Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr
- Donnerstag 08.00 - 16.30 Uhr
- Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
- bei starkem Publikumsandrang kann der Annahmeschluss auch vorverlegt werden. Dafür wird um Verständnis gebeten.
Kontaktpunkt
Schloßplatz 1
35510 Butzbach
Zugang von der Stirnseite des Ostflügels


